Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.10.1999 - 11 U 116/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10897
OLG Brandenburg, 12.10.1999 - 11 U 116/98 (https://dejure.org/1999,10897)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.1999 - 11 U 116/98 (https://dejure.org/1999,10897)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 11 U 116/98 (https://dejure.org/1999,10897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf restliche Vergütung für die Herbeiführung eines Grundstückskaufvertrages; Voraussetzungen für die Annahme eines Provisionsanspruchs; Wirtschaftliche Gleichwertigkeit eines Kaufvertrages mit dem Maklervertrag bei Unterschreitung des vermittelten Kaufpreises ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 14 O 313/97
  • OLG Brandenburg, 12.10.1999 - 11 U 116/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1505
  • NZM 2000, 918
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2014 - III ZR 131/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Da in einem solchen Fall der zustande gekommene Hauptvertrag bei wertender Betrachtung nicht dem Vertrag entspricht, auf den sich die Maklerleistung bezogen hat, ist es nur folgerichtig, dass der Makler keine Vergütung erhält; die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angestellten Erwägungen zu Treu und Glauben vermögen über die fehlende wirtschaftliche Kongruenz nicht hinwegzuhelfen (so im Ergebnis auch OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 f; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1505 f; OLG Celle, OLGR 2007, 713; OLG Koblenz, OLGR 2001, 194 f; OLG München, MDR 2010, 615 f).
  • OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 862/10

    Maklervertrag; Kongruenz; Haustürgeschäft; Schlüsselgewalt

    Die Rechtsprechung verneint eine inhaltliche Kongruenz nur bei wesentlich höheren Preisabweichungen, die zu Lasten des Maklerkunden gehen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 12.10.1999, 11 U 116/98, NJW-RR 2000, 1505 f.; OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 18.9.2008, 8 U 1167/08, NJW-RR 2009, 931 f.).
  • LG Marburg, 16.09.2011 - 1 O 174/10

    Provision erfordert wesentliche Maklerleistung!

    Das im Kontext mit dem Kausalzusammenhang bestehende Erfordernis der Identität der nachgewiesenen mit der wahrgenommenen Gelegenheit verlangt indes weiter, dass nachgewiesener und abgeschlossener Vertrag im wesentlichen übereinstimmen müssen (vgl. Palandt-Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 70. Aufl., § 652, Rz.47,48,50 m.w.N.), wobei zur Höhe des Kaufpreises in der Rechtsprechung wirtschaftliche Gleichwertigkeit noch bejaht worden ist bei einer Unterschreitung um 10 % (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 271 [zitiert nach Juris]), hingegen verneint worden ist bei einer Unterschreitung um nahezu 15 % (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Oktober 1999 - 11 U 116/98 - [zitiert nach Juris]) bzw. 16, 6 % (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17. Januar 2011 - 18 U 94/10 [zitiert nach Juris]).
  • LG Hamburg, 17.03.2005 - 323 O 353/04
    Das Gericht folgt insoweit nicht einer Tendenz in der Rechtsprechung, nach der bei einer Abweichung von beispielsweise 15 % die inhaltliche Kongruenz zwischen nachgewiesenem und abgeschlossenem Geschäft verneint wird (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1505; wie hier: Hanseat. OLG Hamburg, NZM 2001, 907, 908; Differenz von über 20 %).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht